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“§37 – Arbeitsbefreiung und Vergütung”

Zahlung von illegalen Zuwendungen kann strafbar sein

5. April 2008 - Andreas Dittmann

Betriebsratsamt ist Ehrenamt

In der Betriebsverfassung gilt für die Betriebsratstätigkeit das strikte Ehrenamtsprinzip des Paragrafen 37 BetrVG. Diese Regelung soll innere Unabhängigkeit des Betriebsratsmitgliedes gewährleisten. Dennoch werden Betriebsräte vielfach „besonders“ bezahlt. Gerade die Fälle bei VW zeigen, dass die Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden sich an dem Gehalt von Managern bemessen hat. >> Weiterlesen

Wann Arbeitnehmervertreter Anspruch auf Freizeitausgleich und Vergütung haben

3. September 2005 - Andreas Dittmann

Überstunden für Betriebsräte

Das Betriebsverfassungsgesetz legt fest, dass der Betriebsrat für seine Tätigkeit freie Zeit bekommen muss. Danach hat der Arbeitgeber die Betriebsratsmitglieder für deren Tätigkeit freizustellen und zwar, soweit dies erforderlich ist, unter Fortzahlung der Vergütung. Grundsätzlich soll die Tätigkeit nur innerhalb der persönlichen Arbeitszeit des einzelnen Betriebsratsmitgliedes erfolgen. >> Weiterlesen

Betriebsratsmitglieder können für Reisezeit Freizeitausgleich verlangen

19. Juni 2004 - Andreas Dittmann

Ansprüche anmelden

Oft müssen Mitglieder des Betriebsrates zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben für den Betriebsrat reisen. Sei es, zu anderen Betriebsstandorten oder Betriebsratssitzungen. Dies kommt häufig dann in Betracht, wenn die Mitglieder eines Betriebsrates auf verschiedene Standorte verteilt sind. Dabei kann es vorkommen, dass sie außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit tätig werden. >> Weiterlesen


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