Unser Honorar nach Anwaltsvergütungsgesetz

Grundsätzlich richtet sich unser Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Vergütung richtet sich demzufolge nach dem sog. Gegenstandswert des Rechtsstreits. Dessen Zusammensetzung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die wir Ihnen für Ihren Fall gerne näher erläutern.

Die anwaltliche Vergütung für gutachterliche Tätigkeiten und Beratungen sind nicht mehr gesetzlich geregelt. Die konkrete Höhe hängt von der wirtschaftlichen Bedeutung und Schwierigkeit der Angelegenheit ab.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, welche Ihren Fall deckt, rechnen wir auf Wunsch unmittelbar mit dieser ab und übernehmen die Deckungsanfrage.

Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die anwaltlichen Gebühren zu tragen, werden wir im Rahmen von Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Sie tätig. Bei Beratungshilfesachen müssen Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein selbst beantragen und zur Beratung nebst dem Eigenanteilteil 15 Euro vorlegen. Die Beantragung von Prozesskostenhilfe können Sie mit unserer Hilfe durchführen.