Bundesregierung – Ab 1. April 2017 gilt neues AÜG
7. April 2017
18 Monate Höchstüberlassungsdauer beim Entleiher
- durch Tarifverträge oder mittels Betriebsvereinbarungen aufgrund von Tarifverträgen in der Einsatzbranche können in tarifgebundenen Betrieben abweichende Regelungen getroffen werden
- in tarifungebundenen Betrieben kann durch Betriebsvereinbarungen die Höchstüberlassungsdauer auf max. 24 Monate vereinbart werden
gesetzliche Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher
- bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung
- bei Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer
- Arbeitnehmer kann der Fiktion widersprechen
Equal Pay für Leiharbeitnehmer
- Gleichstellung spätestens nach 9 Monaten
- durch Tarifverträge kann Frist auf bis zu 15 Monate verlängert werden, Betriebsvereinbarungen können darauf Bezug nehmen
- Einsatzzeiten bei Unterbrechungen bis 3 Monate gelten sowohl hinsichtlich der Höchstüberlassungsdauer als auch hinsichtlich der endgültigen Gleichstellung als zusammenhängende Zeiten beim Entleiher
Leiharbeitnehmer im Streik
- Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher
Leiharbeitnehmer in der Mitbestimmung – Anpassung im BetrVG
- Leiharbeitnehmer zählen für die Schwellenwerte bei betrieblicher und unternehmerischer Mitbestimmung mit
- nach 80 Abs. 2 BetrVG wurde ausdrücklich um ein Informationsrecht bezüglich des zeitlichen Umfangs des Einsatzes, des Einsatzortes und der Arbeitsaufgabe von Fremdfirmenpersonal erweitert
- Vorlagepflicht des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages an den BR
- Informationsanspruch bei Personalplanung wird auf den Kreis der Leiharbeitnehmer gem. 92 Abs. 1 S. 1 BetrVG erweitert
Änderung des BGB – Einführung § 611 a BGB
- Arbeitnehmer ist, wer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist.
- Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen.
- Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann