BAG (Urteil vom 19.12.2018 – 10 AZR 231/18 -) Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge
9. Januar 2019
Das Bundesarbeitsgericht hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Arbeitnehmer in Teilzeit ab Erfüllung ihrer individuellen Arbeitszeit einen Anspruch auf bezugschlagte Mehrarbeitsvergütung haben (Überstundenzuschläge), sofern vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer einen entsprechenden Zuschlag nach Erfüllung ihrer individuellen Arbeitszeit erhalten. Zu vergleichen sind die einzelnen Entgeltbestandteile, nicht die Gesamtvergütung. Teilzeitbeschäftigte würden benachteiligt, wenn >> Weiterlesen