Arbeitnehmer kann Angebot auch nur unter Vorbehalt annehmen
29. Januar 2005 - Karl
Änderungskündigung muss sozial gerechtfertigt sein
Unter einer Änderungskündigung versteht man die Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem Angebot des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Arbeitsbedingungen fortzusetzen. Typische Beispiele sind die Verringerung der Arbeitszeit, die Änderung des Arbeitsortes oder der Tätigkeiten. Vor Ausspruch einer Beendigungskündigung muss der Arbeitgeber immer prüfen, ob >> Weiterlesen