Eingliederungsmanagement ist keine zwingende Voraussetzung
21. Juli 2007 - Andreas Dittmann
Krankheitsbedingte Kündigung
Wer länger als sechs Wochen krank ist, mit dem muss sein Chef beraten, wie die Stelle so gestaltet werden kann, dass er weiterarbeiten kann. Dies sieht das betriebliche Eingliederungsmanagement vor. Es wurde durch das Sozialgesetzbuch IX 2005 eingeführt. Unklar blieb dabei, was passiert, wenn diese Maßnahme unterbleibt. Die >> Weiterlesen