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“§87 Nr.6 – Datenschutz”

BAG (Urteil vom 27. Juli 2017 – 2 AZR 681/16) – Anlasslose verdeckte Überwachung der Computer – Nutzung am Arbeitsplatz ist unzulässig – Keylogger-Entscheidung

22. November 2017 - Andreas Dittmann

  Der Einsatz einer Software, mit welcher alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer für eine verdeckte Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern aufgezeichnet werden können, ist nach § 32 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unzulässig, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden >> Weiterlesen

Überwachung am Arbeitsplatz

26. April 2008 - Andreas Dittmann

Der Chef darf nicht ohne Weiteres Videokameras installieren

Ein Unternehmen kann ein Interesse an der Installation von Überwachungseinrichtungen haben,weil diese abschrecken oder Diebstähle verhindern. Ziel kann ebenso sein, die betriebliche Ordnung sowie der Arbeitsleistungen der Beschäftigten zu kontrollieren.Besteht ein Betriebsrat, unterfällt die Einführung von technischen Überwachungseinrichtungen dem zwingenden Mitbestimmungsrecht des >> Weiterlesen


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