Alle Einträge zu
“Aufhebungsverträge”

Unter widerrechtlicher Drohung unterzeichnete Aufhebungsverträge sind nichtig

23. Februar 2008 - Karl

Riskanter Druck zur Unterschrift

Verhält sich ein Arbeitnehmer aus Sicht seines Arbeitgebers vertragswidrig, führt dies zum Teil zu einem Personalgespräch, in welchem dem Mitarbeiter unter Androhung einer fristlosen Kündigung eine Aufhebungsvereinbarung vorgelegt wird, die er „jetzt oder nie mehr“ unterschreiben könne. Gerade, wenn die Vorwürfe unerwartet kommen und mit einer >> Weiterlesen

Mündlich geschlossene Auflösungsverträge sind unwirksam

19. Februar 2005 - Karl

Kündigung muss schriftlich erfolgen

Seit dem 1. Mai 2000 gilt für Arbeitsverhältnisse, dass Kündigungen und andere Beendigungstatbestände der Schriftform nach Paragraf 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bedürfen. Der Gesetzgeber wollte mit dem Schriftformerfordernis das Ziel verfolgen, Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Arbeitsgerichte zu entlasten. Bei der von Paragraf 623 BGB verlangten >> Weiterlesen

Aufhebungsverträge nicht ohne vorherige Beratung unterzeichnen

18. Dezember 2004 - Karl

Unterschrift gilt

Erhält ein Arbeitnehmer eine Kündigung, so herrscht zunächst meist große Unsicherheit. In dieser Phase ist die Gefahr sehr groß, dass der Arbeitgeber seine strategisch bessere Position ausnutzt. Nicht selten werden fadenscheinige oder unberechtigte Gründe vorgebracht und der Arbeitnehmer durch einen unberechtigten Straftatvorwurf und Schadenersatzforderungen massiv unter Druck gesetzt, >> Weiterlesen

Durch die neue Rechtslage lassen sich Zahlungsausfälle nicht mehr so einfach verhindern

3. Juli 2004 - Andreas Dittmann

Abwicklungsverträge führen zu Sperrzeiten

Die Bundesagentur für Arbeit verhängt in Fällen, in denen ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis selbst löst, eine Sperrfrist von bis zu zwölf Wochen. Das gilt auch für klassische Aufhebungsverträge, als der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung. Die arbeitsrechtliche Praxis hat darauf reagiert und dem Abwicklungsvertrag die >> Weiterlesen

Arbeitnehmer müssen sich selbst informieren

27. Oktober 2001 - Karl

Folgenschwere Aufhebung des Arbeitsvertrages

Angestellte bedauern oft, einen Aufhebungsvertrag geschlossen zu haben. Folgen hatten sie nicht bedacht. Doch dann ist es meist zu spät. Eine Anfechtung des Aufhebungsvertrages kommt selten in Frage, um aus dem Deal wieder herauszukommen. Der Arbeitnehmer müsste unterzeichnet haben, weil er getäuscht oder bedroht wurde. Deshalb >> Weiterlesen


Kontaktieren sie uns

Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?
Dann rufen Sie uns an!

030 - 28 04 48 60

Hauptstraße 125
10827 Berlin

+49 (0) 30 - 28 04 48 60
+49 (0) 30 - 28 04 48 64