Bei berechtigtem Interesse können einzelne Mitarbeiter geschont werden
8. Mai 2004 - Andreas Dittmann
Ausnahmen von der Sozialauswahl sind möglich
Will der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen kündigen, muss er bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes und dem Vorliegen eines entsprechenden Kündigungsgrundes eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchführen.Im Rahmen dieser Sozialauswahl hat der Arbeitgeber den von ihm für eine Kündigung vorgesehenen Mitarbeiter mit allen vergleichbaren Mitarbeitern ins Verhältnis >> Weiterlesen