Nicht jede Pflichtverletzung rechtfertigt Kündigung
19. Juli 2008 - Andreas Dittmann
Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung ist neben der Abmahnung die wiederholte Vertragsverletzung. Dem Mitarbeiter soll ermöglicht werden, sein Fehlverhalten umzustellen.Für eine verhaltensbedingte Kündigung gilt dabei das Prognoseprinzip. Der Zweck der Kündigung ist nicht eine Sanktion für eine begangene Vertragspflichtverletzung, sondern die Vermeidung des Risikos weiterer erheblicher Pflichtverletzungen. Die vergangene Pflichtverletzung >> Weiterlesen