Verminderung von Arbeitszeit und Lohn führt nicht stets zu geringerem Arbeitslosengeld
18. Februar 2006 - Andreas Dittmann
Nachteile ausgeschlossen
Ändern sich die wirtschaftlichen Bedingungen am Markt, muss der Arbeitgeber reagieren. Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss ein Arbeitgeber vor Ausspruch einer Beendigungskündigung aber prüfen, ob das Arbeitsverhältnis zu anderen Arbeitsbedingungen fortgesetzt werden kann. Gibt es die Möglichkeit, bei geringerer Arbeitszeit und entsprechend kleineren Bezügen die >> Weiterlesen