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“Internet- und Telefonnutzung”

BAG (Urteil vom 27. Juli 2017 – 2 AZR 681/16) – Anlasslose verdeckte Überwachung der Computer – Nutzung am Arbeitsplatz ist unzulässig – Keylogger-Entscheidung

22. November 2017 - Andreas Dittmann

  Der Einsatz einer Software, mit welcher alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer für eine verdeckte Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern aufgezeichnet werden können, ist nach § 32 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unzulässig, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden >> Weiterlesen

Regeln bei der Nutzung von Büro-Equipment

28. Juli 2001 - Karl

Surfen nur mit Genehmigung des Chefs

Die meisten Arbeitsplätze sind technisch gut ausgestattet. Für Arbeitnehmer ist die Versuchung groß, das Equipment auch für sich zu nutzen. Da wird schnell eine private Fotokopie gemacht, die Freundin angerufen oder im Internet gesurft. All das kann aber zu arbeitsrechtlichen Problemen führen. In jüngster >> Weiterlesen


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