Zahlung von illegalen Zuwendungen kann strafbar sein
5. April 2008 - Andreas Dittmann
Betriebsratsamt ist Ehrenamt
In der Betriebsverfassung gilt für die Betriebsratstätigkeit das strikte Ehrenamtsprinzip des Paragrafen 37 BetrVG. Diese Regelung soll innere Unabhängigkeit des Betriebsratsmitgliedes gewährleisten. Dennoch werden Betriebsräte vielfach „besonders“ bezahlt. Gerade die Fälle bei VW zeigen, dass die Vergütung des Betriebsratsvorsitzenden sich an dem Gehalt von Managern bemessen hat. >> Weiterlesen