Die Konzernmuttergesellschaft wollte eine konzernweite anonyme Befragung der Mitarbeiter durchführen. Die Teilnahme war freiwillig. Der örtliche Betriebsrat einer Tochtergesellschaft der Konzernmutter machte sein Mitbestimmungsrecht geltend und wollte die Tochtergesellschaft anweisen lassen, die Umfrage zu unterbinden. Das Bundesarbeitsgericht wies die Anträge des Betriebsrats zurück, da es davon ausging, dass die hier >> Weiterlesen