Regeln für die Rufbereitschaft

In zahlreichen Arbeitsverhältnissen sind die Arbeitnehmer verpflichtet, sich für Notfälle bereitzuhalten. Die sogenannte Rufbereitschaft verpflichtet sie, auf Verlangen des Arbeitgebers innerhalb einer vereinbarten Zeit vor Ort ihrer Arbeitsverpflichtung nachzukommen. Der Arbeitnehmer kann sich daher auch in seiner Freizeit nicht ungehindert bewegen. Ob dies als Arbeitszeit gewertet >> Weiterlesen