Wenn der Chef ruft, müssen viele Arbeitnehmer zum Dienst antreten -auch außerhalb der regulären Arbeitszeit
14. Februar 2009 - Andreas Dittmann
Regeln für die Rufbereitschaft
In zahlreichen Arbeitsverhältnissen sind die Arbeitnehmer verpflichtet, sich für Notfälle bereitzuhalten. Die sogenannte Rufbereitschaft verpflichtet sie, auf Verlangen des Arbeitgebers innerhalb einer vereinbarten Zeit vor Ort ihrer Arbeitsverpflichtung nachzukommen. Der Arbeitnehmer kann sich daher auch in seiner Freizeit nicht ungehindert bewegen. Ob dies als Arbeitszeit gewertet >> Weiterlesen