Vor einer Kündigung müssen andere Beschäftigungsmöglichkeiten geprüft werden
30. August 2008 - Andreas Dittmann
Interessen der Mitarbeiter berücksichtigen
Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist eine Kündigung auch gerechtfertigt, wenn sie aus Gründen ausgesprochen wird, die in der Person des Arbeitnehmers liegen. Eine personenbedingte Kündigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer Arbeitsleistung ganz oder zum Teil nicht mehr erbringen kann. Auf ein Verschulden des Mitarbeiters kommt es dabei >> Weiterlesen