BAG (Urteil vom 16.10.2019 – 4 AZR 66/18) Verschlechternde Abweichung vom „Equal Pay“ – Grundsatz in der Arbeitnehmerüberlassung nur bei vollständiger Inbezugnahme eines fremden Tarifvertrags zulässig
19. Februar 2020 - Andreas Dittmann
Der Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern für die Zeit der Überlassung an die im Betrieb des Entleihers für die Zeit der Überlassung geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen ist häufig einfach umgangen worden, solange der Verleiher in dem Arbeitsvertrag mit seinem Leiharbeitnehmer auf einen Tarifvertrag, welcher zulässigerweise vom Gleichstellungsgrundsatz abweicht, Bezug genommen hat. >> Weiterlesen