Wann Mitarbeiter einen Arbeitnehmervertreter mitnehmen können
23. April 2005 - Andreas Dittmann
Betriebsrat darf nicht bei jedem Gespräch dabei sein
Wenn der Arbeitgeber zu einem Personalgespräch bittet und dem Mitarbeiter nichts Gutes schwant, so ist es stets ratsam, einen Zeugen mit in das Gespräch zu nehmen. Hierfür sollte aber bereits vor dem anberaumten Termin die Genehmigung des Arbeitgebers eingeholt werden. Als geeignet >> Weiterlesen