Arbeitgeber müssen Meldestellen einrichten. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht
8. August 2009 - Andreas Dittmann
Bei Benachteiligungen beschweren
Das vor drei Jahren in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmer bei Benachteiligungen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder ihres Alters. Der Arbeitgeber ist deshalb nicht nur verpflichtet, die erforderlichen, auch vorbeugenden, Maßnahmen zu treffen. Er ist außerdem für die >> Weiterlesen