Schreibfehler muss man nicht hinnehmen

Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zeugnis. Wenn ein triftiger Grund vorliegt, besteht dieser Anspruch auch auf ein Zwischenzeugnis. Nach der gesetzlichen Regelung gibt es ein einfaches Zeugnis, das über das Dienstverhältnis und dessen Dauer zu erteilen ist. Auf Verlangen >> Weiterlesen