Vertragsstrafen sind im Arbeitsvertrag grundsätzlich zulässig
3. April 2004 - Karl
Wer vorzeitig geht, muss zahlen
Das Bundesarbeitgericht hat in seiner früheren Rechtsprechung anerkannt, dass gegen Vertragsstrafenklauseln zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts einzuwenden sei. Die Umsetzung fand in der Regel durch die Verwendung Allgemeiner Vertrags- oder Geschäftsbedingungen (AGB) statt. Hintergrund dieser Auffassung war das berechtigte Interesse des Arbeitgebers, die Einhaltung der >> Weiterlesen