Der Bundestag hat am 23.April 2020 aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie das BetrVG geändert. Durch den neuen § 129 BetrVG, der für alle Beschlussfassungen ab 1.März 2020 gilt, sind Sitzungen und Beschlüsse der Betriebsräte per Video- oder Telefonkonferenz zulässig. Betriebsversammlungen sollen ebenfalls in Form von Videokonferenzen abgehalten werden >> Weiterlesen