Der Arbeitnehmer muss sich selbst um seine Unterlagen bemühen
9. Oktober 2004 - Karl
Herausgabe der Arbeitspapiere
Endet ein Arbeitsverhältnis, bekommt der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber „seine Papiere“. Doch mit der Herausgabe der Papiere gibt es immer wieder Ärger. Welche Dokumente kann der Arbeitnehmer beanspruchen und in welchem Zeitraum muss der Arbeitgeber sie herausgeben? Arbeitspapiere sind bestimmte beim Arbeitgeber über den Arbeitnehmer vorhandene Papiere, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch im Unternehmen liegen. Dazu kommen solche, die extra bei der Beendigung entstehen, wie beispielsweise das Arbeitsendzeugnis sowie die Arbeits- und Urlaubsbescheinigung. Daneben zählen zu den Arbeitspapieren Arbeitserlaubnis, Krankenkassen- und Lohnsteuerbescheinigung, Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis sowie unter Umständen eine Vorausbescheinigung über das Arbeitsentgelt. Für Minderjährige kommt eine Gesundheitsbescheinigung hinzu. Keinen Anspruch haben Arbeitnehmer auf Bewerbungsunterlagen und Lebensläufe. Diese bleiben im Eigentum des Ex-Arbeitgebers. Vom Arbeitszeugnis hängen die weiteren Erfolgschancen auf dem Arbeitsmarkt ab. Deshalb sorgen viele rechtliche Regeln für die Einhaltung bestimmter Formen (wie maschinenschriftliche Erfassung, üblicherweise auf Geschäftspapier), Fristen (Zeitnähe zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses) und Bewertungsmaßstäbe (so muss das Zeugnis wohlwollend geschrieben sein). Die Arbeitsbescheinigung enthält alle Informationen, die für das Arbeitsamt in Sachen Arbeitslosengeld oder -hilfe und sonstige Leistungen wichtig sind. Die Urlaubsbescheinigung vermeidet Doppelansprüche auf Urlaub bei einem Arbeitsplatzwechsel. Der Arbeitnehmer hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen rechtlich verbrieften Anspruch auf Herausgabe seiner Arbeitspapiere, der aus der dem Arbeitsverhältnis nachwirkenden Fürsorgepflicht des Arbeitgebers besteht. Er verjährt in der Regel erst nach 30 Jahren. Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers zum Beispiel wegen noch ausstehender Leistungen gibt es nicht. Er darf auch keine Ausgleichsquittung oder Ähnliches als Gegenleistung zur Herausgabe der Arbeitspapiere verlangen. Die Übergabe der Arbeitspapiere erfolgt zum Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben hat, sind die Papiere zum Beendigungstermin herauszugeben. Einen Anspruch auf vorzeitige Herausgabe wie bei Urlaub oder Freistellungen hat der Arbeitnehmer nicht. Frist für ArbeitgeberBei außerordentlichen Kündigungen oder Fällen, in denen der Beendigungszeitpunkt strittig ist, gilt der Zeitpunkt der Beendigung der Arbeitstätigkeit. Der Arbeitgeber erhält dabei allerdings eine angemessene Frist, in der er organisatorische Belange regeln kann. Die Übergabe der Arbeitspapiere ist eine Holschuld des Arbeitnehmers. Werden die Papiere nicht ordnungsgemäß ausgefüllt oder nicht rechtzeitig herausgegeben, so hat der Arbeitnehmer unter Umständen Schadenersatzansprüche.