Auch Ersatzmitglieder genießen Schutz des Gesetzes
23. März 2002 - Andreas Dittmann
Keine ordentliche Kündigung des Betriebsrates
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sieht einen besonderen Schutz für Mitglieder des Betriebsrates vor. Demnach darf gemäß § 15 des Gesetzes ein Betriebsratsmitglied während seiner Amtszeit nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Eine fristgerechte Kündigung aus anderen Gründen ist ausgeschlossen. Problematisch sind Fälle, in denen der >> Weiterlesen