Der Betriebsrat kann Mitglieder zu Weiterbildungen entsenden -solange diese auch dem Interesse des Betriebs dienen
18. Juli 2009 - Andreas Dittmann
Arbeitgeber muss Schulungen bezahlen
Arbeitgeber müssen in der Regel die Kosten übernehmen, wenn Betriebsratsmitglieder an Schulungen teilnehmen. Das ist auch so, wenn das Thema der Schulung nicht eindeutig auf betriebsverfassungsrechtliche Themen schließen lässt.Nach Paragraf 40 Abs. 1 BetrVG hat der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu >> Weiterlesen