BAG (Urteil vom 27. Juli 2017 – 2 AZR 681/16) – Anlasslose verdeckte Überwachung der Computer – Nutzung am Arbeitsplatz ist unzulässig – Keylogger-Entscheidung
22. November 2017 - Andreas Dittmann
Der Einsatz einer Software, mit welcher alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer für eine verdeckte Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern aufgezeichnet werden können, ist nach § 32 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unzulässig, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden >> Weiterlesen