Weitere Verbesserung des Infektionsschutzes in Betrieben
23. April 2021 - Andreas Dittmann
Die Bundesregierung hat zur weiteren VErbesserung des betrieblichen Infektionsschutzes weitere Maßnahmen beschlossen: Mit der ergänzten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- oder Schnelltests anzubieten, grundsätzlich mindestens 2-mal pro Woche. Die Regelungen zum Homeoffice werden in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen und >> Weiterlesen