Welche Regeln bei einer Verdachtskündigung gelten
2. Juni 2001 - Andreas Dittmann
Nachweis des Verschuldens ist nicht nötig
Nicht nur eine nachgewiesene Vertragsverletzung, sondern auch schon der Verdacht der Begehung einer strafbaren Handlung oder einer anderen schwerwiegenden Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten kann eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen. Im Gegensatz zur so genannten Tatkündigung (etwa bei Diebstahl oder Betrug) wird die Verdachtskündigung von >> Weiterlesen
