Alle Einträge zu
“§102 – Kündigung”

Arbeitgeber müssen die Fristen für eine Stellungnahme abwarten

28. Juni 2008 - Andreas Dittmann

Bei Kündigungen hat der Betriebsrat mitzureden

Will ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen, muss er – je nachdem ob es eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung ist, den Betriebsrat vorab anhören, ihm die wesentlichen persönlichen Daten des betreffenden Mitarbeiters nennen und die beabsichtigte Kündigung begründen. Erst nach Zustimmung oder Ablauf der Stellungnahmefrist >> Weiterlesen

Arbeitgeber muss Arbeitnehmervertreter vor Entlassung umfassend informieren

25. Juni 2005 - Andreas Dittmann

Betriebsrat kann einer Kündigung widersprechen

Gibt es einen Betriebsrat im Unternehmen, muss der Arbeitgeber dessen Rechte achten. Versäumt er dies, drohen ihm dadurch Nachteile. Im Falle von geplanten Entlassungen ist der Betriebsrat nach Paragraf 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers zu hören. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht >> Weiterlesen

Formaler Fehler kann zur Unwirksamkeit einer Entlassung führen

26. Juni 2004 - Karl

Betriebsrat muss vor Kündigung gehört werden

Bei Kündigungsschutzklagen richtet sich bei Unternehmen mit Betriebsräten das Augenmerk häufig auf die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates. Hier wird mehr falsch gemacht, als viele vermuten – mit entscheidenden Folgen, denn viele Regelverstöße bei der Anhörung führen zur Unwirksamkeit der Kündigung. Als Grundregel gilt, dass >> Weiterlesen

Betriebsräte müssen Arbeitnehmer benennen, die weniger schutzwürdig sind

22. November 2003 - Andreas Dittmann

Widerspruch gegen eine Kündigung präzise begründen

In Betrieben mit Betriebsrat ist dieser vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Der Betriebsrat kann einer ordentlichen Kündigung innerhalb einer Woche widersprechen. Paragraf 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) >> Weiterlesen


Kontaktieren sie uns

Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?
Dann rufen Sie uns an!

030 - 28 04 48 60

Hauptstraße 125
10827 Berlin

+49 (0) 30 - 28 04 48 60
+49 (0) 30 - 28 04 48 64