Arbeitgeber müssen die Fristen für eine Stellungnahme abwarten
28. Juni 2008 - Andreas Dittmann
Bei Kündigungen hat der Betriebsrat mitzureden
Will ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen, muss er – je nachdem ob es eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung ist, den Betriebsrat vorab anhören, ihm die wesentlichen persönlichen Daten des betreffenden Mitarbeiters nennen und die beabsichtigte Kündigung begründen. Erst nach Zustimmung oder Ablauf der Stellungnahmefrist >> Weiterlesen