Mitarbeiter müssen einheitlichen Look womöglich aber selbst bezahlen
11. August 2007 - Andreas Dittmann
Betriebsrat darf bei Kleiderordnung mitbestimmen
Viele Arbeitgeber, deren Betrieb mit Kundenverkehr verbunden ist, haben Interesse an einem einheitlichen äußeren Auftreten ihrer Mitarbeiter. Damit der Kunde weiß, wohin er sich wenden kann, soll es ihm möglichst einfach gemacht werden, die Mitarbeiter des Unternehmens zu erkennen. Der Betrieb fordert daher oft eine >> Weiterlesen