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“Kündigung – außerordentlich fristlos”

Vor Kündigung muss der Arbeitgeber den Betroffenen anhören

9. August 2003 - Andreas Dittmann

Straftatverdacht kann für eine Entlassung genügen

Begeht ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit eine strafbare Handlung, muss er mit einer fristlosen Kündigung durch seinen Chef rechnen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann aber auch bereits der Verdacht, der Arbeitnehmer habe eine strafbewehrte Handlung oder eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen, ein >> Weiterlesen

Der Arbeitgeber darf sich nur in seltenen Fällen fristlos von einem Angestellten trennen

3. Mai 2003 - Karl

Außerordentliche Kündigung

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können außerordentlich kündigen. Dies ist für beide Vertragsparteien allerdings nur dann zulässig, wenn für die Kündigung ein wichtiger Grund vorliegt. Die außerordentliche Kündigung wird daher auch fristlose Kündigung genannt. Ein wichtiger Grund kann dazu berechtigen, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist >> Weiterlesen

Wichtiger Grund ist zwingend erforderlich

27. April 2002 - Karl

Außerordentliche Kündigung – das letzte Mittel

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können außerordentlich kündigen. Dies ist für beide Vertragsparteien allerdings nur dann zulässig, wenn für die Kündigung ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 I Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorliegt. Die außerordentliche Kündigung wird daher auch fristlose Kündigung genannt, da >> Weiterlesen

Welche Regeln bei einer Verdachtskündigung gelten

2. Juni 2001 - Andreas Dittmann

Nachweis des Verschuldens ist nicht nötig

Nicht nur eine nachgewiesene Vertragsverletzung, sondern auch schon der Verdacht der Begehung einer strafbaren Handlung oder einer anderen schwerwiegenden Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten kann eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen. Im Gegensatz zur so genannten Tatkündigung (etwa bei Diebstahl oder Betrug) wird die Verdachtskündigung von >> Weiterlesen


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