Vor Kündigung muss der Arbeitgeber den Betroffenen anhören
9. August 2003 - Andreas Dittmann
Straftatverdacht kann für eine Entlassung genügen
Begeht ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit eine strafbare Handlung, muss er mit einer fristlosen Kündigung durch seinen Chef rechnen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann aber auch bereits der Verdacht, der Arbeitnehmer habe eine strafbewehrte Handlung oder eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen, ein >> Weiterlesen