Arbeitgeber muss behauptete Pflichtverletzung beweisen
28. August 2004 - Karl
Kündigung von leistungsschwachen Mitarbeitern
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat festgestellt, dass die Kündigung gegenüber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz als verhaltensbedingte oder als personenbedingte Kündigung gerechtfertigt sein kann (Aktenzeichen: 2 AZR 667/02). In dem Fall hatte ein Arbeitnehmer seine Firma verklagt. Als Packer hatte er die Aufgabe, Waren zu verladen. >> Weiterlesen