Keine automatische Übertragung von Urlaubstagen ins nächste Jahr
11. September 2004 - Andreas Dittmann
Urlaubsanspruch entsteht erst nach Wartezeit
Wenn ein Arbeitsverhältnis neu begründet wird, greifen nicht sofort alle Arbeitnehmerschutzvorschriften. So findet das Kündigungsschutzgesetz beispielsweise frühestens nach einer sechs-monatigen Dauer des Arbeitsverhältnisses Anwendung. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gibt es erst nach wenigstens vier Wochen des ununterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses.Außerdem erwirbt der Arbeitnehmer >> Weiterlesen
