BAG (Beschluss vom 18.7.2017 – 1 ABR 59/15) Zuständigkeitsfragen bei überbetrieblichen „Angelegenheiten“ – Wann ist der Konzern-, Gesamt- oder örtlichen Betriebsrat zuständig?
13. Juli 2018 - Andreas Dittmann
13. Juli 2018 Die Ausübung der Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz obliegt grundsätzlich dem von den Arbeitnehmern unmittelbar gewählten Betriebsrat. Dem Gesamtbetriebsrat ist nach § 50 Abs. 1 S. 1 BetrVG nur die Behandlung von Angelegenheiten zugewiesen, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb >> Weiterlesen