Welches Verhalten am Arbeitsplatz der Arbeitgeber bestimmen darf
19. März 2005 - Andreas Dittmann
Beziehungen sind Privatsache
In jedem Arbeitsverhältnis werden die Rechte und Pflichten grundsätzlich im Arbeitsvertrag festgelegt. Daneben existiert das sogenannten Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers. Es hat zum 1. 1. 2003 in § 106 Gewerbeordnung eine eigene Rechtsquelle gefunden, ergibt sich aber auch aus dem Arbeitsvertrag selbst.Die Grenzen des Weisungsrechts finden >> Weiterlesen