Neue Aufträge abwarten
7. Dezember 2002 - Karl
Kündigung auf Vorrat unzulässig
In vielen Dienstleistungsbereichen werden die Aufträge oft durch die öffentliche Hand nur befristet vergeben. Es erfolgt dann eine Neuausschreibung des Auftrages, an der sich auch der alte Auftragnehmer wie jeder andere beteiligen muss. In der Praxis wirkt sich das Auslaufen des Auftrages häufig so aus, dass >> Weiterlesen