Bundesregierung – Ab 1. April 2017 gilt neues AÜG
7. April 2017 - Andreas Dittmann
18 Monate Höchstüberlassungsdauer beim Entleiher durch Tarifverträge oder mittels Betriebsvereinbarungen aufgrund von Tarifverträgen in der Einsatzbranche können in tarifgebundenen Betrieben abweichende Regelungen getroffen werden in tarifungebundenen Betrieben kann durch Betriebsvereinbarungen die Höchstüberlassungsdauer auf max. 24 Monate vereinbart werden gesetzliche Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung bei Überschreitung >> Weiterlesen