Vergleichbare Arbeitsbedingungen
22. Februar 2003 - Andreas Dittmann
Mehr Rechte für Zeitarbeiter Im Rahmen der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission ist eine Abänderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) auf den Weg gebracht worden. Diese hat erhebliche Konsequenzen für die Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere deshalb, weil es der wesentliche Marktvorteil der Verleiherfirmen war, in Zeiten wirtschaftlich schlechter Zahlen in vielen >> Weiterlesen