Wert der entwendeten Sache spielt keine Rolle
20. Dezember 2003 - Karl
Fristlose Kündigung bei Diebstahl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können außerordentlich kündigen. Dies ist für beide allerdings nur dann zulässig, wenn für die Kündigung ein wichtiger Grund vorliegt. Die außerordentliche Kündigung wird auch fristlose Kündigung genannt, da ein entsprechender Grund dazu berechtigen kann, das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu beenden. >> Weiterlesen