Arbeitgeber können nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen
18. Oktober 2003 - Karl
Anspruch auf Teilzeitarbeit
Vor knapp zwei Jahren ist das Teilzeit und Befristungsgesetz in Kraft getreten, das den Anspruch auf Teilzeitarbeit regelt. Jeder Arbeitnehmer, in dessen Betrieb oder Unternehmen mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind und dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert >> Weiterlesen
